Hinweise zur Batterieentsorgung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, möchten wir Sie auf Folgendes aufmerksam machen:

Batterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die zwar umweltbelastend sind, aber recycelt werden können. Aus diesem Grund sollten Alt-Batterien keinesfalls im einfachen Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen separat entsorgt werden.

Als Endnutzer sind Sie gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien zurückzugeben. Sie haben die Möglichkeit, Alt-Batterien, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben, kostenfrei an unserem Versandlager, Im Kleifeld 28, 31275 Lehrte, zurückzugeben.

Alternativ können Sie Alt-Batterien auch bei kommunalen Sammelstellen, Recyclinghöfen oder überall im Handel, wo Batterien/Akkus verkauft werden, zurückgeben.

Die Symbole auf den Batterien haben folgende Bedeutung:

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Massenprozent Blei.

Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium.

Hg = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Quecksilber.


 

Informationen für private Haushalte zu Elektro- und Elektronikgeräten

Im Zusammenhang mit Elektro- und Elektronikgeräten gibt es im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verschiedene Vorschriften, die beachtet werden müssen. Hier sind die wichtigsten zusammengefasst:

Getrennte Sammlung von Altgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte, die nicht mehr benötigt werden, gelten als Altgeräte. Besitzer von Altgeräten müssen sie getrennt vom Restmüll entsorgen. Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll, sondern müssen in speziellen Sammel- und Rückgabesystemen abgegeben werden.

Batterien, Akkus und Lampen

Besitzer von Altgeräten müssen Altbatterien, Altakkus und Lampen, die aus dem Altgerät entfernt werden können, vor der Abgabe in der Regel vom Altgerät trennen. Dies gilt nicht, wenn Altgeräte zur Wiederverwendung vorbereitet werden und ein öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger beteiligt ist.

Rückgabemöglichkeiten für Altgeräte

Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese kostenlos an Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder an Rücknahmestellen von Herstellern oder Vertriebsunternehmen im Sinne des ElektroG abgeben. Informationen über eine Rücknahmestelle in Ihrer Nähe finden Sie unter: www.take-e-back.de

Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowie bestimmte Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die Elektro- und Elektronikgeräte mehrmals pro Jahr oder dauerhaft anbieten, sind zur Rücknahme verpflichtet. Dies gilt auch für den Fernverkauf, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m² betragen. Fernabsatz-Vertriebe müssen geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung für den jeweiligen Endnutzer bereitstellen.

Wenn ein neues gleichwertiges Gerät an einen Endnutzer abgegeben wird, können rücknahmepflichtige Vertriebe das Altgerät kostenlos zurücknehmen. Bei Lieferung eines neuen Geräts an einen privaten Haushalt kann das gleichartige Altgerät ebenfalls kostenlos abgeholt werden. Dies gilt für den Fernverkauf von Geräten der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, wie z.B. "Wärmeüberträger", "Bildschirmgeräte" oder "Großgeräte" (letztere mit einer äußeren Abmessung von über 50 Zentimetern). Der Endnutzer wird beim Kaufvertrag nach seiner Rückgabebereitschaft gefragt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der kostenlosen Rückgabe von Altgeräten bei den Rücknahmestellen der Vertriebsunternehmen, unabhängig vom Kauf eines neuen Geräts. Diese Regelung gilt für Altgeräte, deren äußere Abmessungen 25 Zentimeter nicht überschreiten, und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart begrenzt.

Datenschutz-Hinweis

Altgeräte können sensible personenbezogene Daten enthalten, insbesondere Informations- und Kommunikationstechnikgeräte wie Computer und Smartphones. Jeder Endnutzer ist selbst dafür verantwortlich, die Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten ordnungsgemäß zu löschen.

Bedeutung des Symbols "durchgestrichene Mülltonne"

Das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne, das regelmäßig auf Elektro- und Elektronikgeräten zu finden ist, kennzeichnet, dass das Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom Restmüll erfasst werden muss.

Hinweis zur Abfallvermeidung

Gemäß der EU-Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und deren Umsetzung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen zur Abfallvermeidung Vorrang vor Abfallbewirtschaftungsmaßnahmen. Im Falle von Elektro- und Elektronikgeräten umfassen Abfallvermeidungsmaßnahmen insbesondere die Reparatur defekter Geräte zur Verlängerung ihrer Lebensdauer und den Verkauf funktionsfähiger gebrauchter Geräte anstelle der Entsorgung. Weitere Informationen finden Sie im Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder: www.bmuv.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete